Verkehrsfachschule  Westfalen GmbH
Schulze-Delitzsch-Str. 2a  -  59348 Lüdinghausen
Tel.: 02591 78197      E-Mail: info@bs-und-p.de

Fahrschul-Betriebswirtschaft § 18 Abs 1 Nr.5 FahrlG


Fahrschulbetriebswirtschaftslehrgang nach

§ 18 Abs. 1 Nr. 5 FahrlG


Der Gesetzgeber fordert von jedem Fahrlehrer, der einen Antrag auf Erteilung einer Fahrschulerlaubnis stellt, einen Fahrschulbetriebswirtschaftslehrgang.

Vor der Eröffnung oder Übernahme einer Fahrschule ist ein 70 stündiger Fahrschulbetriebswirtschaftslehrgang - Seminar vorgeschrieben.  


   Voraussetzung:

- Mindestens 25 Jahre

- persönliche Zuverlässigkeit

- Fahrlehrerlaubnis der Klassen, für die die Fahrschulerlaubnis beantragt

   werden soll, mindestens jedoch BE

- mindestens 2 Jahre im Beschäftigungsverhältnis hauptberuflich

   als Fahrlehrer/in tätig

- erfolgreiche und aktive Teilnahme an einem Lehrgang von mindestens

   70 Unterrichtseinheiten von a` 45 Minuten







Kontakt
Schreiben Sie uns Anmeldung

BS&P Verkehrsfachschule

Westfalen GmbH

Schulze-Delitzsch-Str.2a

59348 Lüdinghausen

Tel.: 02591 - 78197

E-Mail: info@bs-und-p.de

Share by: