Einführungphase:
1. Monat: 1. Wo. mind. 32 Ustd. - Fahrlehrerausbildungsstätte
2. Wo. mind. 20 Ustd. - Ausbildungsfahrschule
3. Wo. mind. 20 Ustd. - Ausbildungsfahrschule
4. Wo. mind. 32 Ustd. - Fahrlehrerausbildungsstätte
a.) Praktische Fahrprüfung – ab dem 1. Monat der “Grundausbildung” möglich
2. Monat: Ausbildung in einer Fahrlehrerausbildungsstätte
3. Monat: Ausbildung in einer Fahrlehrerausbildungsstätte
4. Monat: Ausbildung in einer Fahrlehrerausbildungsstätte
5. Monat: Ausbildung in einer Fahrlehrerausbildungsstätte
6. Monat: 1. Woche Hospitation in der Ausbildungsfahrschule
7. Monat: Ausbildung in einer Fahrlehrerausbildungsstätte
8. Monat: Ausbildung in einer Fahrlehrerausbildungsstätte
b.) Schriftliche Fachkundeprüfung – nach Abschluß der Ausbildung in der Fahrlehrerausbildungsstätte
c.) Mündliche Fachkundeprüfung – nach Abschluß der Ausbildung in der Fahrlehrerausbildungsstätte
Ausbildungsfahrschule
9. Monat: Ausbildung in einer Ausbildungsfahrschule
10. Monat: Zwei Reflexionstage in der Fahrlehrerausbildungsstätte
11. Monat: Ausbildung in einer Ausbildungsfahrschule
12. Monat: Eine Reflexionswoche in der Fahrlehrerausbildungstätte
d.) Lehrprobe im fahrpraktischen Teil
Der Bewerber führt eine Fahrstunde mit seinem Fahrschüler, den er bereits kennt und ausgebildet hat,
in Anwesenheit der Prüfungskommission durch.
e.) Lehrprobe im theoretischen Teil
Der Bewerber führt einen theoretischen Unterricht in seiner Ausbildungsfahrschule durch.
Sind die Lehrproben (d und e) bestanden, erhält der Bewerber die Fahrlehrerlaubnis, die ihn berechtigt,
im gesamten Bundesgebiet Fahrschüler der Klasse BE auszubilden.
Nicht bestandene Prüfungsteile können jeweils zweimal wiederholt werden.