Ausbildung zum Fahrlehrer/- in der Klasse BE
Lehrgangsleiter: Frank Kästner
Die Ausbildung zum Fahrlehrer Klasse BE ist die Grundlage für den Einstieg in den Fahrlehrerberuf. In diesem Lehrgang werden Sie theoretisch und praktisch für den Beruf des Fahrlehrers in Pädagogik, Technik, Recht, Fahrlehrerrecht und Verkehrsverhalten ausgebildet.
Voraussetzungen:
Um als Fahrlehrer der Klasse BE tätig werden zu dürfen, müssen Sie die im folgenden genannten gesetzlichen Voraussetzungen des § 2 Fahrlehrergesetz erfüllen:
- Mindestalter 21 Jahre (Ausbildungsbeginn mit 20 Jahren möglich)
- Körperliche und geistige Eignung, ärztliches Zeugnis und augenärztliches Attest
- Persönliche Zuverlässigkeit: Auszug aus dem Fahreignungsregister und dem erweiterten
polizeilichen Führungszeugnis
- Berufsausbildung: Abgeschlossene Berufsausbildung in einem anerkannten Lehrberuf oder
gleichwertige Vorbildung 1)
- Sprachkenntnisse: Ausreichende Deutschkenntnisse in Wort und Schrift
- Führerschein: Fahrerlaubnis der Klasse B seit 3 Jahren, Klasse BE bis zur Fahrlehrerprüfung
ausreichend
- Ausbildung: 8 Monate Lehrgang in einer Fahrlehrerausbildungsstätte und 4 Monate Lehrpraktikum
in einer Ausbildungsfahrschule
1) Eine gleichwertige Vorbildung ist z.B. Abitur, Fachhochschulreife, Fachschulreife, abgeschlossene
zweijährige Handelsschule, Unteroffiziers- oder Maatprüfung, Befähigung für die Laufbahn des
mittleren öffentlichen Dienstes.
Kontakt:
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Termine
Schulze-Delitzsch-Str.2a
59348 Lüdinghausen
Tel.: 02591 - 78197
E-Mail: info@bs-und-p.de
Einführungphase:
1. Monat: 1. Wo. mind. 32 Ustd. - Fahrlehrerausbildungsstätte
2. Wo. mind. 20 Ustd. - Ausbildungsfahrschule
3. Wo. mind. 20 Ustd. - Ausbildungsfahrschule
4. Wo. mind. 32 Ustd. - Fahrlehrerausbildungsstätte
a.) Praktische Fahrprüfung – ab dem 1. Monat der “Grundausbildung” möglich
2. Monat: Ausbildung in einer Fahrlehrerausbildungsstätte
3. Monat: Ausbildung in einer Fahrlehrerausbildungsstätte
4. Monat: Ausbildung in einer Fahrlehrerausbildungsstätte
5. Monat: Ausbildung in einer Fahrlehrerausbildungsstätte
6. Monat: 1. Woche Hospitation in der Ausbildungsfahrschule
7. Monat: Ausbildung in einer Fahrlehrerausbildungsstätte
8. Monat: Ausbildung in einer Fahrlehrerausbildungsstätte
b.) Schriftliche Fachkundeprüfung – nach Abschluß der Ausbildung in der Fahrlehrerausbildungsstätte
c.) Mündliche Fachkundeprüfung – nach Abschluß der Ausbildung in der Fahrlehrerausbildungsstätte
Ausbildungsfahrschule
9. Monat: Ausbildung in einer Ausbildungsfahrschule
10. Monat: Zwei Reflexionstage in der Fahrlehrerausbildungsstätte
11. Monat: Ausbildung in einer Ausbildungsfahrschule
12. Monat: Eine Reflexionswoche in der Fahrlehrerausbildungstätte
d.) Lehrprobe im fahrpraktischen Teil
Der Bewerber führt eine Fahrstunde mit seinem Fahrschüler, den er bereits kennt und ausgebildet hat,
in Anwesenheit der Prüfungskommission durch.
e.) Lehrprobe im theoretischen Teil
Der Bewerber führt einen theoretischen Unterricht in seiner Ausbildungsfahrschule durch.
Sind die Lehrproben (d und e) bestanden, erhält der Bewerber die Fahrlehrerlaubnis, die ihn berechtigt,
im gesamten Bundesgebiet Fahrschüler der Klasse BE auszubilden.
Nicht bestandene Prüfungsteile können jeweils zweimal wiederholt werden.