Nach dem Gefahrgutbeförderungsgesetz (GGBefG) und der
Verordnung über die nnerstaatliche und grenzüberschreitende
Beförderung gefährlicher Güter auf der Straße, mit Eisenbahnen
und auf Binnengewässern (GGVSEB) dürfen nur speziell geschulte
und geprüfte Personen Fahrzeuge mit der Beförderung von bestimmten
Mengen gefährlicher Güter führen.
Eine Erstschulung mit einer Teilnahme an einem Basiskurs und
gegebenenfalls Aufbaukurs – Tank ist vorgeschrieben, wenn eine
Person zum ersten Mal als Gefahrgutfahrer tätig werden möchte.
Das Bestehen einer anschließenden theoretischen Prüfung ist
Voraussetzung für den Erhalt der ADR-Bescheinigung.
Eine Fortbildungsschulung mit einer erfolgreichen Prüfung muss vor
Ablauf der ADR-Bescheinigung erfolgen. Es gibt für die IHK keine
Möglichkeiten der Ausnahmegenehmigung für die Zulassung zur
Fortbildungsprüfung nach Ablauf der ADR-Bescheinigung. Ist diese
ohne Fortbildungsschulung und entsprechender bestandener Prüfung
abgelaufen, so ist die erneute Teilnahme an einem Basiskurs der
entsprechenden Prüfung erforderlich.
Nach Fortbildungsschulung und bestandener Prüfung wird die
ADR-Bescheinigung um 5 Jahre ab Ende des Gültigkeitsdatums
der alten ADR-Bescheinigung verlängert.