Der Gesetzgeber fordert von jedem Fahrlehrer, der einen Antrag auf Erteilung einer Fahrschulerlaubnis stellt, einen Fahrschulbetriebswirtschaftslehrgang.
Vor der Eröffnung oder Übernahme einer Fahrschule ist ein 70 stündiger Fahrschulbetriebswirtschaftslehrgang - Seminar vorgeschrieben.
Voraussetzung:
- Mindestens 25 Jahre
- persönliche Zuverlässigkeit
- Fahrlehrerlaubnis der Klassen, für die die Fahrschulerlaubnis beantragt
werden soll, mindestens jedoch BE
- mindestens 2 Jahre im Beschäftigungsverhältnis hauptberuflich
als Fahrlehrer/in tätig
- erfolgreiche und aktive Teilnahme an einem Lehrgang von mindestens
70 Unterrichtseinheiten von a` 45 Minuten
Termine:
- 01.09.2025 bis 11.09.2025
BS&P Verkehrsfachschule
Westfalen GmbH
Schulze-Delitzsch-Str.2a
59348 Lüdinghausen
Tel.: 02591 - 78197
E-Mail: info@bs-und-p.de