Ladekranausbildung nach BGG 921 / BGV D 6
Warum einen Kranschein für Ladekräne?
Derjenige, der beruflich einen Ladekran zu bedienen hat, benötigt nach den Richtlinien der BG einen Befähigungsnachweis mit eingetragenem Fahrauf-trag.
Unternehmerinfo:
Unternehmer sind verpflichtet, auf jedem von ihm eingesetzten Ladekran, eine gesonderte Einweisung des Fahrers durchzuführen. Desweiteren hat er einen schriftlichen Fahrauftrag zu erteilen und diesen welcher im jeweiligen Be-fähigungsnachweis (Kranschein) einzutragen ist.
Jährliche Unterweisung:
Ebenso ist der Unternehmer verpflichtet, eine jährliche Unterweisung durchführen zu lassen, welche auch im Befähigungsausweis eingetragen wird.
Voraussetzungen für den Erwerb:
• Eine gültige Fahrerlaubnis für das entsprechende Fahrzeug
• Beim Ersterwerb Mindestalter 18 Jahre
• Entsprechende gesundheitliche Eignung
Ausbildungsinhalte:
• Unfallverhütungsvorschrift UVV
• Sicherheitsregeln
• Gesetzliche Vorschriften
• Vorschriften für Handhabung und Bedienung
• Persönliche Schutzausrüstung
• Sicherheitseinrichtungen am Ladekran
• Baugruppen von Ladekränen
• Aufstellen - Abstützen - Unterbauen
• Richtige Handhabung und Umgang mit der angeschlagenen Last
• Traglasttabellen- und Diagramme
• Handzeichen
• Verhalten bei Störungen und Fehlern
• Pflege und Wartung
• Praktische Übungen
• Abschlussprüfungen in Theorie und Praxis
Nach entsprechend erfolgreicher:
theoretischen und
praktischen Prüfung
erfolgt die Aushändigung des von der Berufsgenossenschaft (BG) anerkannten persönlichen Befähigungsnachweises.
Dauer der Ausbildung:
• Bei Ersterwerb mind. 2 Tage
• 4 Unterrichtsstunden jährliche Unterweisung