Die Verordnungen des Berufskraftfahrer-Qualifikations-Gesetzes (BKrFQG) und die kontinuierlich auslaufenden Besitzstandsrechte von Klasse 3 Führerscheinen bieten großes Beschäftigungspotenzial für Fahrlehrer der Klassen CE. Eine Chance, die Sie
sich nicht entgehen lassen sollten!
Die Ausbildung zum Fahrlehrer der Klasse CE (Lkw) dauert zwei Monate.
Als Fahrlehrer der Klasse CE sind Sie berechtigt C1, C1E, C und CE auszubilden.
Fahrschulen mit der Erlaubnis der Führerscheinausbildung in den Klassen CE
sind kraft Gesetzes anerkannte Ausbildungsstätte für die Grundqualifikation
und Weiterbildung von Kraftfahrern nach BKrFQG.
Folgende Voraussetzungen müssen Sie erfüllen, um die Fahrlehrerlaubnis
Klasse CE zu erhalten:
- Besitz der Fahrlehrerlaubnis der Klasse BE
- Besitz des Führerscheins Klasse CE seit mindestens 2 Jahren. Der 2-jährige Besitz
der Fahrerlaubnis CE ist nicht notwendig, wenn Sie mindestens 6 Monate lang
hauptberuflich Kraftfahrzeuge der Klasse CE geführt oder sich nach Erwerb der
Fahrerlaubnis einer umfassenden Zusatzausbildung (60 Fahrstunden à 45 Minuten)
auf Fahrzeugen der Klasse CE in einer Fahrschule unterzogen haben.