Ausbildungsfahrlehrer
Voraussetzung:
Voraussetzung für den Besuch des Seminars „Ausbildungsfahrlehrer“ ist, dass Sie drei Jahre lang hauptberuflich Fahrschüler in Theorie und Praxis der Klasse B ausgebildet haben.
Für den Inhaber einer Fahrschule gilt zusätzlich, dass er seit mindestens drei Jahren die Fahrschulerlaubnis besitzt oder als verantwortlicher Leiter einer Fahrschule tätig ist.
Ziel:
Ziel des Seminars ist es, einen Fahrlehreranwärter nach bestandener schriftlicher und mündlicher Prüfung in einer Ausbildungsfahrschule ordnungsgemäß auszubilden.
Inhalte:
- Rechtliche Rahmenbedingungen
- Ausbildungsstand des Fahrlehrers mit Anwärterschein
- Der Musterausbildungsplan für die Ausbildung
- Pädagogische Reflexion der Erfahrungen des Praktikums
in der Fahrlehrerausbildungsstätte
- Der Umgang mit dem Auszubildenden
- Ausbildungsvertrag und Vergütung
- Kooperation mit der Ausbildungsstätte
- Die Fahrlehrerausbildung und Prüfung (Ziele, Inhalte, Methoden)
- Die Abschlussprüfung (theoretische u. praktische Lehrprobe)
- Musterausbildungsplan für die Ausbildung
- Wie sieht das neue „Lehrpraktikum“ aus?
- Welche Vorgaben sind einzuhalten?
- Der Hospitanten/Ausbildungsvertrag
- Wie sieht ein korrekter Ausbildungsplan aus?
- Übersicht der Ausbildungsinhalte
- Vorbereitung auf den Fahrschulunterricht
- Welche Rolle spielt die Ausbildungsfahrschule
- Lernthemen, Kenntnisse und Fähigkeiten
- Wie gestalten sich die Lehrproben?
- Hospitationswochen und Praktikumszeit
- Pflichten des Ausbildungsfahrlehrers
- Pflichten der Ausbildungsfahrschule
- Reflexionstagen und Reflexionswoche
Lehrgangsabschluss:
Der Teilnehmer erhält nach erfolgreichem Abschluss eine Teilnahmebescheinigung
zur Vorlage bei der Verwaltungsbehörde.
Lehrgangsdauer:
Das Seminar dauert 5 Tage.