Nach § 53 Absatz 3 FahrlG müssen Ausbildungsfahrlehrerinnen und Ausbildungsfahrlehrer alle 4 Jahre 1 Tag spezielle Fortbildung besuchen.
Die Pflicht ist erstmalig bis zum 31.12.2019 von Allen zu erfüllen, die schon Ausbildungsfahrlehrer/innen sind. Anschließend ist die Fortbildung alle 4 Jahre
zu wiederholen.
Ablauf der Fortbildung:
- Ziele des Seminars
- Erwartungen der Teilnehmer
- Musterausbildungsplan für die Ausbildung
- Rechtliche Rahmenbedingungen
- Wie sieht das neue „Lehrpraktikum“ aus?
- Welche Vorgaben sind einzuhalten?
- Der Hospitanten/Ausbildungsvertrag
- Wie sieht ein korrekter Ausbildungsplan aus?
- Übersicht der Ausbildungsinhalte
- Vorbereitung auf den Fahrschulunterricht
- Welche Rolle spielt die Ausbildungsfahrschule
- Lernthemen, Kenntnisse und Fähigkeiten
- Wie gestalten sich die Lehrproben?
- Hospitationswochen und Praktikumszeit
- Pflichten des Ausbildungsfahrlehrers
- Pflichten der Ausbildungsfahrschule
- Reflexionstagen und Reflexionswoche
Dauer der Fortbildung:
1 Tag (8 Unterrichtseinheiten a 45 Minuten)