Verkehrsfachschule  Westfalen GmbH
Schulze-Delitzsch-Str. 2a  -  59348 Lüdinghausen
Tel.: 02591 78197      E-Mail: info@bs-und-p.de

Gefahrgutfahrerschulung

Gefahrgutfahrerschulung GGVSEB/ADR 
Allgemeines

Nach dem Gefahrgutbeförderungsgesetz (GGBefG) und der 
Verordnung über die nnerstaatliche und grenzüberschreitende 
Beförderung gefährlicher Güter auf der Straße, mit Eisenbahnen 
und auf Binnengewässern (GGVSEB) dürfen nur speziell geschulte 
und geprüfte Personen Fahrzeuge mit der Beförderung von bestimmten 
Mengen gefährlicher Güter führen. 

Eine Erstschulung mit einer Teilnahme an einem Basiskurs und 
gegebenenfalls Aufbaukurs – Tank ist vorgeschrieben, wenn eine 
Person zum ersten Mal als Gefahrgutfahrer tätig werden möchte. 
Das Bestehen einer anschließenden theoretischen Prüfung ist 
Voraussetzung für den Erhalt der ADR-Bescheinigung.

Eine Fortbildungsschulung mit einer erfolgreichen Prüfung muss vor 
Ablauf der ADR-Bescheinigung erfolgen. Es gibt für die IHK keine 
Möglichkeiten der Ausnahmegenehmigung für die Zulassung zur 
Fortbildungsprüfung nach Ablauf der ADR-Bescheinigung. Ist diese 
ohne Fortbildungsschulung und entsprechender bestandener Prüfung 
abgelaufen, so ist die erneute Teilnahme an einem Basiskurs der 
entsprechenden Prüfung erforderlich. 

Nach Fortbildungsschulung und bestandener Prüfung wird die 
ADR-Bescheinigung um 5 Jahre ab Ende des Gültigkeitsdatums 
der alten ADR-Bescheinigung verlängert.

Kontakt:
Norbert Teriete GmbH & Co. KG
Gustav-Becker-Str. 9
46397 Bocholt
Kontakt Termine ADR Schulungen

Telefon: +49 2871 – 12584
Handy: +49 171 – 312 20 12
E-Mail:
info@norbert-teriete.de
E-Mail:
info@schulungstreffpunkt.de

E - Mail Anmeldung zur Schulung
Basiskurs: 
Kurs für Stück- und Schüttgutbeförderung 

Erstschulung:
18 Unterrichtseinheiten Theorie und eine Unterrichtseinheit praktische Übungen

Dauer der Prüfung:
45 Minuten beim Basiskurs

Sachgebiete:
- Funktionsweise der technischen Ausrüstung 
- Beförderung gefährlicher Güter 
- geltende allgemeinen Vorschriften
- wesentlichste Gefahrenarten
- Schutz der Umwelt durch Überwachung 
Informationen über die zivilrechtliche Haftung
Fahrzeugführer bei der Beförderung gefährlicher Güter 
das Verhalten nach einem Unfall 
Bezettelung der Gefahrgüter
Anbringen von Großzetteln
orangefarbene Kennzeichnung der Fahrzeuge
Verbote für die Zusammenladung 
Be- und Entladen gefährlicher Güter 
multimodale Transportvorgänge
Handhabung und  Verstauung der Versandstücke
Tank Aufbaukurs:
Erforderlich für Transporte in Tankfahrzeugen

Erstschulung:
12 Unterrichtseinheiten Theorie und eine Unterrichtseinheit praktische Übungen

Dauer der Prüfung:
45 Minuten beim Basiskurs

Sachgebiete:
- zusätzlichen Vorschriften
- Zulassungsbescheinigungen
- Anbringen von Großzetteln
- orangefarbene Kennzeichnung
- Zulassungskennzeichen
- Fahrverhalten der Fahrzeuge
- Fahrverhalten durch Bewegung der Ladung
- Fahrverhalten des Fahrzeugführers
- besonderen Vorschriften für Tankfahrzeuge
- allgemeine theoretische Kenntnisse
- verschiedene Befüllungs- und Entleerungssysteme



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