Verkehrsfachschule  Westfalen GmbH
Schulze-Delitzsch-Str. 2a  -  59348 Lüdinghausen
Tel.: 02591 78197      E-Mail: info@bs-und-p.de

Ausbildungsfahrlehrer Fortbildung § 53 (3)

Fortbildung für Ausbildungsfahrlehrer § 53 Abs. 3 FahrlG
Nach § 53 Absatz 3 FahrlG müssen Ausbildungsfahrlehrerinnen und Ausbildungsfahrlehrer alle 4 Jahre 1 Tag spezielle Fortbildung besuchen. 
Die Pflicht ist erstmalig bis zum 31.12.2019 von Allen zu erfüllen, die schon Ausbildungsfahrlehrer/innen sind. Anschließend ist die Fortbildung alle 4 Jahre 
zu wiederholen.

Ablauf der Fortbildung:

- Ziele des Seminars
- Erwartungen der Teilnehmer
- Musterausbildungsplan für die Ausbildung
- Rechtliche Rahmenbedingungen
- Wie sieht das neue „Lehrpraktikum“ aus?
- Welche Vorgaben sind einzuhalten?
- Der Hospitanten/Ausbildungsvertrag
- Wie sieht ein korrekter Ausbildungsplan aus?
- Übersicht der Ausbildungsinhalte
- Vorbereitung auf den Fahrschulunterricht
- Welche Rolle spielt die Ausbildungsfahrschule
- Lernthemen, Kenntnisse und Fähigkeiten
- Wie gestalten sich die Lehrproben? 
- Hospitationswochen und Praktikumszeit
- Pflichten des Ausbildungsfahrlehrers 
- Pflichten der Ausbildungsfahrschule
- Reflexionstagen und Reflexionswoche

Dauer der Fortbildung:
1 Tag (8 Unterrichtseinheiten a 45 Minuten)
Kontakt
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