Verkehrsfachschule  Westfalen GmbH
Schulze-Delitzsch-Str. 2a  -  59348 Lüdinghausen
Tel.: 02591 78197      E-Mail: info@bs-und-p.de

Fahrlehrerausbildung BE

Ausbildung zum Fahrlehrer/- in der Klasse BE
Lehrgangsleiter: Frank Kästner
Die Ausbildung zum Fahrlehrer Klasse BE ist die Grundlage für den Einstieg in den Fahrlehrerberuf. In diesem Lehrgang werden Sie theoretisch und praktisch für den Beruf des Fahrlehrers in Pädagogik, Technik, Recht, Fahrlehrerrecht und Verkehrsverhalten ausgebildet. 
Voraussetzungen: 
Um als Fahrlehrer der Klasse BE tätig werden zu dürfen, müssen Sie die im folgenden genannten gesetzlichen  Voraussetzungen des § 2 Fahrlehrergesetz erfüllen: 

- Mindestalter 21 Jahre (Ausbildungsbeginn mit 20 Jahren möglich)
- Körperliche und geistige Eignung, ärztliches Zeugnis und augenärztliches Attest
- Persönliche Zuverlässigkeit:  Auszug aus dem Fahreignungsregister  und dem erweiterten
   polizeilichen Führungszeugnis
- Berufsausbildung:  Abgeschlossene Berufsausbildung in einem anerkannten Lehrberuf oder
  gleichwertige Vorbildung 1)
- Sprachkenntnisse:  Ausreichende Deutschkenntnisse in Wort und Schrift
- Führerschein: Fahrerlaubnis der Klasse B seit 3 Jahren, Klasse BE bis zur Fahrlehrerprüfung
  ausreichend
- Ausbildung: 8 Monate Lehrgang  in einer Fahrlehrerausbildungsstätte und 4 Monate Lehrpraktikum
   in einer Ausbildungsfahrschule

1) Eine gleichwertige Vorbildung ist z.B. Abitur, Fachhochschulreife, Fachschulreife, abgeschlossene
     zweijährige Handelsschule, Unteroffiziers- oder Maatprüfung, Befähigung für die Laufbahn des
     mittleren öffentlichen Dienstes.
Kontakt
Kontakt:
Schulze-Delitzsch-Str.2a
59348 Lüdinghausen
Tel.: 02591 - 78197
E-Mail: info@bs-und-p.de
Schreiben Sie uns Termine
Einführungphase:    
1. Monat:    1. Wo. mind. 32 Ustd. - Fahrlehrerausbildungsstätte      
                     2. Wo. mind. 20 Ustd. - Ausbildungsfahrschule     
                     3. Wo. mind. 20 Ustd. - Ausbildungsfahrschule    
                     4. Wo. mind. 32 Ustd. - Fahrlehrerausbildungsstätte 
                    
a.) Praktische Fahrprüfung – ab dem 1. Monat der “Grundausbildung” möglich

2. Monat:    Ausbildung in einer Fahrlehrerausbildungsstätte 
3. Monat:    Ausbildung in einer Fahrlehrerausbildungsstätte 
4. Monat:    Ausbildung in einer Fahrlehrerausbildungsstätte 
5. Monat:    Ausbildung in einer Fahrlehrerausbildungsstätte 
6. Monat:    1. Woche Hospitation in der Ausbildungsfahrschule
7. Monat:    Ausbildung in einer Fahrlehrerausbildungsstätte 
8. Monat:    Ausbildung in einer Fahrlehrerausbildungsstätte 

b.) Schriftliche Fachkundeprüfung – nach Abschluß der Ausbildung in der Fahrlehrerausbildungsstätte 
c.) Mündliche Fachkundeprüfung – nach Abschluß der Ausbildung in der Fahrlehrerausbildungsstätte    
                                                   
Ausbildungsfahrschule     
  9. Monat:    Ausbildung in einer Ausbildungsfahrschule  
10. Monat:   Zwei Reflexionstage in der Fahrlehrerausbildungsstätte 
11. Monat:   Ausbildung in einer Ausbildungsfahrschule 
12. Monat:   Eine Reflexionswoche in der Fahrlehrerausbildungstätte

d.) Lehrprobe im fahrpraktischen Teil  
Der Bewerber führt eine Fahrstunde mit seinem Fahrschüler, den er bereits kennt und ausgebildet hat, 
in Anwesenheit der Prüfungskommission durch. 
e.) Lehrprobe im theoretischen Teil 
Der Bewerber führt einen theoretischen Unterricht in seiner Ausbildungsfahrschule durch.

Sind die Lehrproben (d und e) bestanden, erhält der Bewerber die Fahrlehrerlaubnis, die ihn berechtigt, 
im gesamten Bundesgebiet Fahrschüler der Klasse BE auszubilden.
Nicht bestandene Prüfungsteile können jeweils zweimal wiederholt werden.                  

Verlaufsplan der Fahrlehrerausbildung
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